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14. Juli 2025
Effiziente Lagerlösungen für Schweizer Unternehmen in der EU
4. September 2025
Für EU-Unternehmen ist der Verkauf in der Schweiz attraktiv, aber die Mehrwertsteuer-Abwicklung oft kompliziert. Die Schweizer Regelung verlangt, dass Waren beim Grenzübertritt auf den endgültigen Empfänger verzollt werden. Ohne eigene Niederlassung sind Zwischenlagerung und flexible Auslieferung nicht möglich.
Die Fiskalvertretung bietet hier eine praktische Lösung.
Sie übernimmt Anmeldung, Abrechnung und Kommunikation mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Mehrwertsteuer. So können ausländische Unternehmen ihre Ware rechtmäßig verzollen – ohne eigenen Firmensitz.
Ihre Vorteile:
- Keine eigene Niederlassung nötig
- Weniger Aufwand und Kosten
- Zwischenlagerung und flexible Auslieferung
- Einmalige Verzollung für größere Mengen
- Effizientere Logistik
- Einfacherer Markteintritt
Unser Service
Wir vermitteln die Fiskalvertretung und bieten bei Bedarf die komplette Logistik an – von Abholung im Ausland bis zur Auslieferung an Ihre Kunden in der Schweiz.
Compliance beachten
Trotz Fiskalvertretung bleibt die Verantwortung für korrekte Unterlagen (Rechnungen, Versand- und Zollpapiere) beim Unternehmen. Die Wahl eines erfahrenen Fiskalvertreters und regelmäßige Prozessprüfungen sind entscheidend, um Frist- und Fehlerrisiken zu vermeiden.
Eine klare Dokumentation schützt zudem bei ESTV-Prüfungen.
Fazit:
Fiskalvertretung erleichtert den Markteintritt – erfordert aber aktive Steuer-Compliance. So nutzen Sie die Vorteile sicher und dauerhaft.
Interesse?
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und ein individuelles Angebot.



